2. Ameisensäurebehandlung

Beginnen Sie bis spätestens Mitte September die 2. Ameisensäure-Behandlung. Haben Sie statt der 1. Sommerbehandlung einen Brutstopp gemacht oder das Bannwaben-Verfahren angewandt, ersetzt dies nicht die 2. Ameisensäure-Behandlung. Nur mit letzterer ist sichergestellt, dass Sie die Milbenpopulation bis zur Winterbehandlung im Griff haben. Die zweite Sommerbehandlung ist übrigens auch für Jungvölker nötig.

Bringen Sie den Dispenser am besten frühmorgens in die Völker, wenn’s draussen noch kühl ist. Schliessen Sie nach Abschluss der Behandlung die Auffütterung für den Winter ab.

Weiterführende Informationen unter www.bienen.ch/merkblatt
in folgenden BGD-Merkblättern: 
1.2.1. – 1.2.5. Varroa-Sommerbehandlung                        
4.2. Fütterung

Der Bienengesundheitsdienst berät Sie gerne über die Gratisnummer 0800 274 274 (Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr) oder via E-Mail an info@apiservice.ch.