Zeit für die Winterbehandlung

Der Bienengesundheitsdienst (BGD) hat über die Hotline einige Anrufe besorgter Imkerinnen und Imker erhalten, die durch eine hohe Varroabelastung geschädigte Völker festgestellt haben.

Für eine erfolgreiche Überwinterung ist eine bestmögliche Winterbehandlung unerlässlich. Insbesondere Brutfreiheit, der richtige Zeitpunkt und die Methodenwahl sind ausschlaggebend.

Es ist wichtig, vor dem Oxalsäure-Einsatz sämtliche Völker auf Brutfreiheit zu kontrollieren und die Winterbehandlung spätestens jetzt durchzuführen. Die Wirksamkeit der einzelnen Behandlungsmethoden ist zudem abhängig von den Aussentemperaturen. Fürs Träufeln sollten sie unter 5°C liegen. Mindesttemperaturen kennen die Methoden Sprühen (Minimum 8°C) und Verdampfen (Minimum 4°C).

Ein Behandlungstotenfall von über 500 Milben innerhalb der 2 Wochen nach dem Oxalsäure-Einsatz, zeigt die Notwendigkeit einer 2. Winterbehandlung an. Nur wenn diese spätestens Anfang Januar durchgeführt werden kann, sind die Völker höchstwahrscheinlich noch brutfrei.

Weitere hilfreiche Hinweise zur Durchführung der Oxalsäure-Behandlung finden sich in den BGD-Merkblättern 1.3.1. bis 1.3.4..

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die kostenlose BGD-Hotline (0800 274 274 oder info@apiservice.ch).

Das BGD-Team wünscht Ihnen schöne Feiertage und berät Sie über die Hotline gerne bis am 24. Dezember mittags oder wieder ab dem 6. Januar 2025.