Spenden und Legate

Sie leisten mit Ihrer Spende einen wertvollen Beitrag zu Gunsten unseres Engagements für Wild- und Honigbienen als die wichtigsten Bestäuber und für mehr Biodiversität und eine naturnahe Umwelt.

Die Stiftung für die Bienen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unter der Aufsicht des Kantons Appenzell Innerrhoden. Da der Stiftungszweck gemeinnützig ist, wurde die Stiftung von der Steuerpflicht entbunden. Das bedeutet, dass auch Zuwendungen an die Stiftung für die Bienen in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Ihre Unterstützung

Sie leisten mit Ihrer Spende einen wertvollen Beitrag zu Gunsten unseres Engagements für Wild- und Honigbienen als die wichtigsten Bestäuber und für mehr Biodiversität und eine naturnahe Umwelt.

Kontoangaben

Stiftung für die Bienen
z.H. Geschäftsstelle Bienen Schweiz
Jakob Signer-Strasse 4
9050 Appenzell

IBAN CH24 0900 0000 1558 5815 0

QR-Zahlteil (für E-Banking und TWINT) zum Herunterladen oder einfach nebenstehenden QR-Code mit Ihrer E-Banking-App scannen.

Für weitere Spendenmöglichkeiten verwenden Sie unser elektronisches Spendenformular.

Spenden im Todesfall

Wenn Sie im Sinne der oder des Verstorbenen eine Spende zugunsten der Stiftung für die Bienen tätigen möchten, teilen Sie uns den Trauerfall bitte mit. Wir werden alle Spenden mit dem Vermerk des Trauerfalls verdanken (Bemerkung: Todesfall, Name, Vorname des Verstorbenen).

In der Todesanzeige können Sie folgenden Text verwenden:

  • Im Sinne des Verstorbenen/der Verstorbenen unterstütze man die
    Stiftung für die Bienen,
    9050 Appenzell,
    IBAN CH24 0900 0000 1558 5815 0,
    Vermerk: Name, Vorname des/der Verstorbenen

Legate oder Vermächtnisse

Mit einem Legat können Sie einer Institution eine vorbestimmte Summe vermachen (vgl. ZGB Art. 484ff). Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag, mit dem Sie die “Stiftung für die Bienen” nach Ihrem Tod unterstützen wollen.

Es gibt Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe haben. Dies sind direkte Nachkommen, Eltern, der Ehegatte sowie eingetragene Partner bzw. Partnerinnen. Der Pflichtteil kann diesen gesetzlichen Erben in der Regel nicht entzogen, d.h. also auch nicht im Testament verändert werden. Mit nicht pflichtteilsgeschützten Vermögensanteilen können Sie sowohl natürliche wie auch juristische Personen wie Stiftungen unterstützten. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Kontakt Stiftung für die Bienen

Als Kontaktstelle für die Stiftung für die Bienen steht Ihnen zur Verfügung:

Geschäftsstelle BienenSchweiz
Jakob Signer-Strasse 4
9050 Appenzell
Tel. 071 780 10 50
Fax 071 780 10 51
www.bienenstiftung.ch
E-Mail