Bienen-Initiative

Wir schützen die Bienen! Gemeinsam mit anderen Organisationen hat BienenSchweiz
eine Bienen-Initiative erarbeitet. Wir wollen die Bienen und Bestäuberinsekten schützen, ihre Bestäubungsleistung sichern und die Förderung der Bestäuberinsekten in der Verfassung verankern.

Jetzt mithelfen und die
Bienen-Initiative unterstützen!

Darum braucht es eine Initiative

Honigbienen, Wildbienen und andere einheimische Bestäuber-Insekten finden nicht ganzjährig genügend Blütennahrung und sichere Nistplätze. Auch Krankheiten und invasive Arten setzen ihnen zu. Fast die Hälfte aller Wildbienenarten ist bedroht oder schon ausgestorben. Doch gemeinsam können wir das Bienensterben stoppen und die Bestäubung unserer Wild- und Kulturpflanzen sichern! 

Bienen und andere Bestäuber-Insekten
sind unbezahlbar für unsere Natur, unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft. 

Wie kam es zur Bienen-Initiative?

„Wir müssen mutig sein.“
-Martin Schwegler, Präsident BienenSchweiz

2025 wurde BienenSchweiz von der Stiftung Future 3 kontaktiert, mit der Idee einer Bienen-Initiativ. BienenSchweiz zeigte sich anfänglich skeptisch, da mit der Annahme der Motion 23.4028 zur „Sicherung der Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen“ ein politischer Erfolg für die Bienen gefeiert werden durfte. Trotzdem wurden die Gespräche mit Future 3 weitergeführt und gemeinsam wurde ein straffer, mehrheitsfähiger Initiativtext erschaffe, der die Forderungen der angenommenen Motion verstärkt und ergänzt.

Wir brauchen eine Bienen-Initiative, denn Bienen sind:

Unverzichtbar – für eine vielfältige und genussvolle Ernährung
Unersetzbar – für gute
Qualität und reiche Ernte
Lebensnotwendig – für eine artenreiche und blühende Natur
Bewahrenswert –
Millionen Jahre Evolution

Der Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten (Bienen-Initiative)»

Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:

Art. 78a  Bestäubung

1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.

2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.

3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden. 

Art. 197 Ziff. 17 (2)

17. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

(1)  SR 101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Wie geht es nun weiter?

Der Initiative wird am 20. Mai lanciert, am Tag der Bienen. Ab diesem Zeitpunkt startet auch die Unterschriftensammlung und wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

Sie möchten sich engagieren?

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten über die Initiative informiert bleiben oder bei der Unterschriftensammlung mithelfen? Dann melden Sie sich im folgenden Formular an.

Haben Sie allgemeine Fragen zur Initiative, dann können Sie sich an folgende Adresse melden:

Sie möchten die Initiative finanziell unterstützen? Das können Sie auf der offiziellen Webseite tun:

Bienen-Initiative

Name(erforderlich)

Über uns

Seitens BienenSchweiz sind für die Bienen-Initiative die folgenden Personen zuständig:

Vizepräsidentin BienenSchweiz

Claudia Eyer

Präsident BienenSchweiz

Martin Schwegler