2. Sommerbehandlung

Damit die Winterbienen durch die Varroa nicht geschädigt werden, muss die 2. Behandlung (mit Ameisensäure) spätestens Mitte September beginnen. Selbst für Jungvölker und bei Wirtschaftsvölkern, bei denen im Juli ein Brutstopp mit Oxalsäure-Einsatz oder das Bannwaben-Verfahren durchgeführt wurde, ist die 2. Ameisensäure-Behandlung unerlässlich.

Bringen Sie die Dispenser frühmorgens in die Völker, wenn’s draussen noch kühl ist. Nach der Behandlung sind die Futtervorräte für den Winter zu vervollständigen.

Weiterführende Informationen unter www.bienen.ch/merkblatt in folgenden BGD-Merkblättern: 
1.2.1. - 1.2.5. Varroa-Sommerbehandlung
4.2. Fütterung

Der Bienengesundheitsdienst berät Sie gerne über die Gratisnummer 0800 274 274 (Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr) oder via E-Mail an info@apiservice.ch.