Damit die Winterbienen durch die Varroa nicht geschädigt werden, muss die 2. Behandlung (mit Ameisensäure) spätestens Mitte September beginnen. Wichtig ist, dass das Zeitfenster zwischen den beiden Sommerbehandlungen genügend gross ist, um Winterbienen aufzuziehen. Mindestens ein voller Brutzyklus muss möglich sein.
Selbst für Jungvölker und bei Wirtschaftsvölkern, bei denen im Juli ein Brutstopp mit Oxalsäure-Einsatz oder das Bannwaben-Verfahren durchgeführt wurde, ist die 2. Ameisensäure-Behandlung unerlässlich. Imkerinnen und Imker, welche befallsorientiert behandeln (Merkblatt 1.6.6.), entscheiden aufgrund einer vorgängigen Auszählung des natürlichen Milbenfalls, ob eine Behandlung notwendig ist.
Bringen Sie die Dispenser frühmorgens in die Völker, wenn’s draussen noch kühl ist. Vermeiden Sie nach Möglichkeit längere Regenperioden, damit die Verdunstung der Ameisensäure durch die anhaltend hohe Luftfeuchtigkeit nicht beeinträchtigt wird. Nach der Behandlung sind die Futtervorräte für den Winter zu vervollständigen.
| Weiterführende Informationen unter www.bienen.ch/merkblatt in folgenden BGD-Merkblättern: 1.2. Übersicht Methoden Sommerbehandlung 1.2.1. – 1.2.5. Varroa-Sommerbehandlung 4.2. Fütterung |
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