2. Sommerbehandlung

Damit die Winterbienen durch die Varroa nicht geschädigt werden, muss die 2. Behandlung (mit Ameisensäure) spätestens Mitte September beginnen. Zwischen dem Ende der 1. und dem Beginn der 2. Sommerbehandlung sollten mindestens 3 Wochen liegen, um die Aufzucht der Winterbienen nicht zu beeinträchtigen.

Selbst für Jungvölker und bei Wirtschaftsvölkern, bei denen im Juli ein Brutstopp mit Oxalsäure-Einsatz oder das Bannwaben-Verfahren durchgeführt wurde, ist die 2. Ameisensäure-Behandlung unerlässlich.

Bringen Sie die Dispenser (wenn die Temperaturen tagsüber hoch sind) frühmorgens in die Völker, wenn’s draussen noch kühl ist. Vermeiden Sie nach Möglichkeit längere Regenperioden, damit die Verdunstung der Ameisensäure durch die anhaltend hohe Luftfeuchtigkeit nicht beeinträchtigt wird. Nach der Behandlung sind die Futtervorräte für den Winter zu vervollständigen.

Weiterführende Informationen in folgenden BGD-Merkblättern:
1.2.1. – 1.2.5. Varroa-Sommerbehandlung
4.2. Fütterung

Der Bienengesundheitsdienst berät Sie gerne über die Gratisnummer 0800 274 274 (Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr) oder via E-Mail an info@apiservice.ch.