Essigsäure darf gegen die Wachsmotte ab sofort nicht mehr eingesetzt werden. Bis anhin wurde der Säureeinsatz trotz fehlender Zulassung von den Behörden noch toleriert. Dies ist nun aber nicht mehr der Fall. Da für die Bekämpfung des Falters somit keine Mittel mehr erlaubt sind, ist es umso wichtiger, die von der Wachsmotte gerne befallenen bebrüteten Waben und solche mit Pollen nach der Honigernte umgehend auszusortieren und einzuschmelzen.
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