Umgang mit starker Waldtracht nach 1. Sommerbehandlung

Die erste Sommerbehandlung mit Ameisen- oder Oxalsäure ist abgeschlossen. In gewissen Regionen hat nach der Behandlung eine Spättracht eingesetzt. Fällt die aktuelle Waldtracht stark aus, sind Imkerinnen und Imker gezwungen, die Honigräume wieder aufzusetzen, um ein Verhonigen des Brutraumes zu vermeiden. Dieser Honig darf von Gesetzes wegen weder verkauft noch verschenkt werden, da die vorgängig durchgeführte Behandlung zu Rückständen im Honig und allenfalls sogar zu einer geschmacklichen Veränderung des Honigs führen kann.

Honig oder Honigwaben von zuvor behandelten Völkern können auf folgende Arten verwertet werden:

  • Als Futterwaben oder Futter für Völker mit Futterknappheit im nächsten Frühling oder in der Zwischentracht
  • Verarbeitet zu Futterteig für die betriebseigene Imkerei (z.B. für die Fütterung von Ja-nuar bis März oder zur Zwischentrachtfütterung)

Kommt es an einem Bienenstand im August und/oder Anfang September immer wieder zu einer grosszügigen Waldtracht, empfiehlt sich als 1. Sommerbehandlung das Bannwabenverfahren. Da bei dieser Methode keine Tierarzneimittel eingesetzt werden, ist eine späte Honigernte möglich. Der Start der zweiten Sommerbehandlung mit Ameisensäure ist spätestens Mitte September aber unabdingbar.

Vor dem Einwintern ist wichtig zu prüfen, dass die Bienenvölker nicht ausschliesslich auf Waldtracht überwintern. Bei viel dunklem Honig sollte zur Vermeidung von Durchfall ein Teil davon durch leichter verdauliches Flüssigfutter (Sirup oder Zuckerwasser) ersetzt werden. Falls der Brutraum zu stark verhonigt ist, können einzelne Waben aus dem Brutraum entfernt und durch leere Waben ersetzt werden, um Platz für die Brut und Flüssigfutter zu schaffen.

BGD-Merkblätter:
1.1. Varroa-Behandlungskonzept
1.6.2. Bannwabenverfahren
4.2. Fütterung